Ablauf

Sie haben die Möglichkeit, zu Beginn drei „Psychotherapeutische Sprechstunden“ wahrzunehmen (Dauer jeweils 50 Min.) mit dem Ziel einer diagnostischen Abklärung und die Feststellung einer Indikation für eine Psychotherapie.

Sie können in Ruhe schauen, ob Sie sich mit mir als Therapeutin wohlfühlen. Entscheiden Sie sich für eine Psychotherapie, sprechen wir gemeinsam über den weiteren Ablauf und ich unterstütze Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger (z.B. Private Krankenversicherung oder Beihilfe).

Eine Therapiesitzung hat eine Dauer von 50 Minuten.

Die Häufigkeit und Anzahl der Therapiesitzungen werden an Ihre Problematik und Ihren persönlichen Bedarf angepasst.

Kosten

Die Abrechnung der Psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den aktuellen „Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ mit Geltung ab 1. Juli 2024.

Auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie beides einsehen: https://www.bptk.de/

Übersicht über die häufigsten Psychotherapeutischen Leistungen:

GOP-Ziffer GOP-Leistung Faktor Honorar
812 analog Psychotherapeutische Sprechstunde 2,3 134,06€ (50 Min.)
812 analog Psychotherapeutische Kurzzeittherapie 2,3 134,06€ (50 Min.)
812 analog Psychotherapeutische Akutbehandlung 2,3 134,06€ (50 Min.)
801 analog Erhebung des aktuellen psychischen Befundes 2,3 33,52€
855 analog Anwendung eines klinischen Interviews 2,3 75,75€
855 analog Durchführung einer psychologischen Testbatterie 2,3 75,75€

Die Kosten für eine Paartherapie sind aktuell leider weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen oder der Beihilfe erstattungsfähig und müssen daher privat getragen werden.

Eine Paartherapie á 75 Minuten kostet 220 Euro.

Privatversicherte / Beihilfe

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.

Die Anzahl der Therapiesitzungen und der Umfang der Erstattung hängen vom jeweiligen Vertrag ab. Daher ist es sinnvoll, sich bereits zu Beginn bei Ihrem Kostenträger über die tariflichen Vereinbarungen zu informieren.

Gesetzlich Versicherte

Bitte beachten Sie, dass in meiner Privatpraxis keine Möglichkeit zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht.

Manche gesetzlichen Krankenkassen kooperieren jedoch mit privaten Psychotherapeuten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen.

Manche Menschen bevorzugen dies, da Ihre Krankenkasse so keinerlei Information über Ihre Behandlung erhält. Sie umgehen ebenfalls lästige Bürokratie und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten auf die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse beginnen.

Der Mut, sich selbst zu begegnen, öffnet die Tür zu einem erfüllten Leben.